2.1. Aufnahmekriterien
Grundsätzlich haben alle Eltern die Möglichkeit, ihr Kind in unserer Kita betreuen zu lassen.
Bei vorhandener Platzkapazität haben Kinder Vorrang, deren Geschwisterkinder bereits die Einrich-tung besuchen.
Als weitere Voraussetzungen gelten:
-
Akzeptanz der Kita-Konzeption
-
Alter des Kindes zwischen 1 Jahr und dem Schuleintritt (Ausnahmen sind mit der Leitung und dem Träger abzustimmen.)
-
Berufstätigkeit der Eltern (siehe Öffnungszeiten)
In der Einrichtung können bis zu 12 Plätze von Kindern besetzt werden, die einen sonderpädago-gischen Förderbedarf aufweisen. Über die Aufnahme von Kindern mit Förderbedarf entscheidet die Leitung in Absprache mit dem Sozialamt Chemnitz Sachgebiet Eingliederungshilfe und den Gruppen-erzieherInnen.
In der Einrichtung können bis zu 12 Plätze von Kindern besetzt werden, die einen sonderpädago-gischen Förderbedarf aufweisen. Über die Aufnahme von Kindern mit Förderbedarf entscheidet die Leitung in Absprache mit dem Sozialamt Chemnitz Sachgebiet Eingliederungshilfe und den Gruppen-erzieherInnen.
2.2. Gruppenstruktur
Die Kita verfügt insgesamt über eine Kapazität von maximal 70 Plätzen. Die Kinder werden in 4 Gruppen betreut. Eine Gruppe besuchen bis zu 16 Kinder im Alter von 1 bis 3 Jahren (Kinderkrippe). In den drei anderen Gruppen werden jeweils bis zu 18 Kinder in einem Alter zwischen 3 und 7 Jahren (Kindergarten) betreut.
Die Kinder mit besonderem Förderbedarf werden in den Kindergruppen integriert betreut. Um eine umfassende Förderung dieser Kinder zu realisieren strebt der Träger den Einsatz einer ErzieherIn mit heilpädagogischer Zusatzqualifikation in jeder Gruppe an.
Für die Betreuung der Kinder gilt als Minimalvariante der vorgegebene Personalschlüssel (§12 SächsKitaG). Voraussetzung der Anstellung ist die abgeschlossene Ausbildung zum Staatlich aner-kannten Erzieher. Anstrebenswert erscheint ebenfalls die Beschäftigung von männlichen Erziehern. Weiterhin ist die Einrichtung offen für Praktikanten.
Die Leiterin der Kita erwarb 2009 den Diplomabschluss als Sozialpädagogin.
2.3. Öffnungszeiten
Die Kita ist wochentags von 6.00 Uhr bis 20.00 Uhr geöffnet.
Für jedes Kind wird die Betreuungszeit individuell vereinbart. Als Grundlage dafür gelten die Fest-legungen in der Satzung der Stadt Chemnitz für Kindertageseinrichtungen und Kinderpflege. Die an-gestrebte Betreuungszeit sollte 6 Stunden nicht unterschreiten.
Die Zeit von 17.00 Uhr bis 20.00 Uhr steht hauptsächlich den Eltern zur Verfügung, die in Schichten arbeiten und deren Arbeitszeit nach 17.00 Uhr endet.
Betriebsferien sind derzeit vom Träger im Sommer nicht vorgesehen. Zwischen Weihnachten und Neujahr ist die Kita geschlossen. Eine Notbetreuung wird mit der Leitung im Vorfeld abgesprochen
2.4. Exemplarischer Tagesablauf
Der Tagesablauf in der Kita wird von den Bedürfnissen der aufgenommenen Kinder bestimmt.
Grob umrissen kann er so aussehen:
ab 6.00 Uhr:
Aufnahme der Kinder, Begrüßung, Kuscheln, Freispiel
8.00 Uhr:
Gesundes Frühstück im Kinderrestaurant, Körperpflege
9.00 Uhr:
Morgenkreis in den Gruppen bzw. alle Gruppen gemeinsam:
Lieder, Geschichte, Angebote zum Tag, zur Jahreszeit oder zum laufenden Projekt
ab 9.15 Uhr:
Pädagogische Angebote und Aktivitäten entsprechend der Kita-Konzeption innerhalb und außerhalb des Hauses
Nutzung des Gartens oder des Zeisigwaldes
Freispiel
ab 11.00 Uhr:
Mittagessen im Kinderrestaurant
Körperpflege und Vorbereitung auf die Mittagsruhe/Mittagsschlaf
Anschließend: Ruhe und Entspannung entsprechend der individuellen Bedürfnisse der Kinder
Nutzung anderer Räume der Einrichtung ist möglich
Wert wird auf eine ruhige Atmosphäre gelegt (ruhige Musik, Einschlafgeschichte, individuelle Zuwendung)
14.00 Uhr:
Aufwachen aus den Träumen, Körperpflege, Aufräumen der Schlafräume
Freispiel
14.45 Uhr:
Vesper im Kinderrestaurant
Körperpflege
ab 15.15 Uhr:
Freispiel im Garten oder im Gruppenraum
Angebote und Aktivitäten entsprechend der Kita-Konzeption: z. B. Fußball, Schach, Kochen, Gärtnern, Theater, Künstler, Chor, Lesestunde, Forscher, Sport, Keramik u.a.
ab 16.30 Uhr:
Spätdienst mit zusammengeführten Gruppen
Freispiel
18.00 Uhr:
Gemeinsames Vorbereiten des Abendessens (in Absprache mit den Eltern)
bis 20.00 Uhr:
Körperpflege
Ruhige Beschäftigungen wie Vorlesen von Geschichten, Nutzung des Snoezelenraumes
2.5. Finanzierung
Die notwendigen Mittel setzen sich aus den Zuwendungen des Landes und der Kommune, den Elternbeiträgen und einem Eigenanteil des Trägers zusammen. Für die Kinder, denen Einglie-derungshilfe gewährt wird, wird ein zusätzlicher Landeszuschuss gezahlt.
Die Höhe der Elternbeiträge legt die Satzung der Stadt Chemnitz für Kindertageseinrichtungen und Kinderpflege fest. Sie sind abhängig von der Betreuungsart und der Betreuungszeit. Absenkungen sind vorgesehen für Alleinerziehende und Eltern mit mehreren Kindern in Betreuungseinrichtungen (§ 15 SächsKitaG).
Für die verabreichten Mahlzeiten wird zusätzlich zum Elternbeitrag eine Kostenerstattung fällig.
2.6. Räumliche Bedingungen
Grundlage der räumlichen Bedingungen und der Ausstattung bildet die aktuelle Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zu den räumlichen Anforderungen an Kindertages-einrichtungen und dem § 11 des Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen im Freistaat Sachsen.
Unsere Einrichtung bietet folgende Räumlichkeiten:
3 Gruppenräume mit je einer Grundfläche von ca. 60 qm (Kindergarten)
1 Gruppenraum mit einer Grundfläche von ca. 50 qm sowie einem separaten Schlafraum von 18 qm (Krippe)
Alle Gruppenräume verfügen über einen eigenen Ausgang zum Garten.
Zu jedem Gruppenraum gehört eine Garderobe.
Die Sanitärbereiche umfassen jeweils eine Größe von ca. 12 qm.
In den 3 Kindergartengruppen gibt es zusätzlich je einen behindertengerechten Toilettenbereich mit Dusche.
1 Sportraum mit einer Fläche von ca. 68 qm und ein Abstellraum für Sportgeräte
1 Kinderrestaurant mit einer Fläche von ca. 68 qm und eine dazugehörige Kinder- und Ausgabeküche
Das Kinderrestaurant ist als Mehrzweckraum nutzbar.
1 Snoezelenraum mit einer Fläche von ca. 25 qm
Dieser Raum wird zur Entspannung und Wahrnehmungsförderung sowie als Therapieraum für die Arbeit mit den Integrativkindern genutzt.
1 Gestaltungs- und Kreativraum mit einer Fläche von ca. 23 qm
Die Ausstattung umfasst beispielsweise Regale mit Materialien, Arbeitstische und den Keramik-brennofen.
Flure und Foyer mit einer Fläche von ca. 270 qm
Dieser Bereich wird vielfältig genutzt und dient beispielsweise als Bewegungsraum sowie als Kommu-nikationszentrum für die Kinder, Eltern und Mitarbeiter.
1 Leiterinnenzimmer mit einer Fläche von ca. 21 qm
1 Personalraum mit einer Fläche von ca. 24 qm, einschließlich Sanitärbereich und Teeküche
1 Gästetoilette und 1 Außentoilette
1 Kinderwagenraum
2 Abstellräume mit einer Fläche von ca. 21 und 14 qm
2 Wäscheräume, 1 Putzmittelraum
1 Hausmeisterraum
1 Raum für die Hausanschlüsse
1 Raum für die Außenspielgeräte
2.7. Essensversorgung
Die Einrichtung bietet Vollverpflegung an. Die Kinder erhalten Frühstück, Mittag und Vesper. Als Getränke gibt es Wasser, ungesüßten Tee und Milch. Für die Kinder steht jeden Tag frisches Obst und Gemüse zur Verfügung.
Die Versorgung realisiert die Firma MSG Servicegesellschaft für soziale Einrichtungen mbH. Die Kassierung des Essengeldes erfolgt bargeldlos durch die ADMEDINO gGmbH. Die Eltern schließen dafür einen Versorgungsvertrag mit der ADMEDINO gGmbH ab.
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